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Klosterleben

RB 48,18

Benediktsregel 48. Kapitel 18. Sie müssen darauf achten, ob sich etwa ein träger Bruder findet, der mit Müßiggang oder Geschwätz seine Zeit verschwendet, anstatt eifrig bei der Lesung zu sein; damit bringt einer nicht nur sich selbst um den Nutzen,...

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RB 48,17

Benediktsregel 48. Kapitel 17. Vor allem bestimme man einen oder zwei Ältere, die zu den Stunden, da die Brüder für die Lesung frei sind, im Kloster umhergehen.Eine besondere Aufgabe bekommen die Älteren, Erfahrenen (!).Sie sollen im Kloster...

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RB 48,16

Benediktsregel 48. Kapitel 16. Diese Bände werden zu Beginn der Fastenzeit ausgegeben.Benedikt wird wieder konkret: Erst zu Beginn der Fastenzeit erhalten die Mönche die Bücher.

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RB 48,15

Benediktsregel 48. Kapitel 15. In diesen Tagen der Fastenzeit erhält jeder einen Band der Bibel, der er von Anfang bis Ende ganz lesen soll.Auch inhaltlich schreibt Benedikt vor, was in den Tagen der Fastenzeit zu lesen ist zu lesen ist-...

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RB 48,14

Benediktsregel 48. Kapitel 14. In den Tagen der Fastenzeit aber sollen sie vom Morgen bis zum Ende der dritten Stunde für ihre Lesung frei sein. Dann verrichten sie bis zum Ende der zehnten Stunde, was ihnen aufgetragen wird.Benedikt verdeutlicht...

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RB 48,13

Benediktsregel 48. Kapitel 13. Nach dem Essen sollen sie für ihre Lesung oder für die Psalmen frei sein.Zu dieser Jahreszeit gibt es nur eine Mahlzeit - nach dieser ist wiederum Zeit für die Lesung.Wichtig zu wissen ist, dass Benedikt hier...

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RB 48,12

Benediktsregel 48. Kapitel 12. Beim ersten Zeichen zur Non breche jeder seine Arbeit ab, um bereit zu sein, wenn das zweite Zeichen gegeben wird.Hier wird wieder deutlich, welch hohen Stellenwert das Gebet hat.Sofort ist die Arbeit abzubrechen,...

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RB 48,11

Benediktsregel 48. Kapitel 11. Zur zweiten Stunde werde die Terz gehalten. Bis zur neunten Stunde verrichten alle die Arbeit, die ihnen aufgetragen ist.Nach dem Gebet folgt die Arbeit - ora et labora.Das Grundprinzip der Tagesordnung aufgeteilt...

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RB 48,10

Benediktsregel 48. Kapitel 10. Vom 1. Oktober bis zum Beginn der Fastenzeit sollen sie bis zum Ende der zweiten Stunde für die Lesung frei sein.Nun kommt Benedikt auf eine zweite Zeitperiode im Jahr, die Winterordnung.Auch hier sind wieder...

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