RB 48,10
Benediktsregel
48. Kapitel
10. Vom 1. Oktober bis zum Beginn der Fastenzeit sollen sie bis zum Ende der zweiten Stunde für die Lesung frei sein.
Nun kommt Benedikt auf eine zweite Zeitperiode im Jahr, die Winterordnung.
Auch hier sind wieder zwei Stunden für die Lesung reserviert, allerdings am Morgen.