RB 73,1
Benediktsregel
73. Kapitel
1. Diese Regel haben wir geschrieben, damit wir durch ihre Einhaltung in unseren Klöstern eine dem Mönchtum einigermaßen entsprechende Lebensweise oder doch den Anfang im klösterlichen Leben bekunden.
Das 73. Kapitel ist das Schlusskapitel der Benediktsregel, Benedikt setzt es in seiner Wortwahl deutlich in Bezug zu anderen Kapiteln.
So formuliert er mit dem Begriff "geschrieben" eine Verbindlichkeit.
Auch setzt er voraus, dass die Regel bereits eingehalten wird und die Mönche entsprechend handeln.
Mit dem Anfang meint er, dass der Mönch im ganzen Leben wieder neu beginnen und nach der Gottsuche streben muss.