RB 48,11
Benediktsregel
48. Kapitel
11. Zur zweiten Stunde werde die Terz gehalten. Bis zur neunten Stunde verrichten alle die Arbeit, die ihnen aufgetragen ist.
Nach dem Gebet folgt die Arbeit - ora et labora.
Das Grundprinzip der Tagesordnung aufgeteilt in Gebet und Arbeit wird hier noch einmal deutlich.