RB 48,14
Benediktsregel
48. Kapitel
14. In den Tagen der Fastenzeit aber sollen sie vom Morgen bis zum Ende der dritten Stunde für ihre Lesung frei sein. Dann verrichten sie bis zum Ende der zehnten Stunde, was ihnen aufgetragen wird.
Benedikt verdeutlicht die besondere Fastenzeit in der Ausrichtung auf Gott in der vermehrten Zeit für die persönliche Lesung.
Allerdings sollen die Mönche dann bis zur zehnten Stunde arbeiten.