RB 53,16
Benediktsregel 53. Kapitel 16. Abt und Gäste sollen eine eigene Küche haben; so stören Gäste, die unvorhergesehen kommen und dem Kloster nie fehlen, die Brüder nicht.Markant ist hier der zweite Teil, drückt er doch wieder den Wert der Gastfreundschaft...