RB 53,16
Benediktsregel
53. Kapitel
16. Abt und Gäste sollen eine eigene Küche haben; so stören Gäste, die unvorhergesehen kommen und dem Kloster nie fehlen, die Brüder nicht.
Markant ist hier der zweite Teil, drückt er doch wieder den Wert der Gastfreundschaft aus: Gäste sind immer willkommen!
Aber auch wird wieder verdeutlicht, dass die Sorge um die Gäste Aufgabe des Oberen ist.
Natürlich sind Fremde auch "Störfaktor", daher bekommen sie eigene Räumlichkeiten zugewiesen.