RB 72,6
Benediktsregel
72. Kapitel
6. im gegenseitigen Gehorsam sollen sie miteinander wetteifern;
Benedikt wiederholt hier sein Anliegen aus Kapitel 71 bezüglich des gegenseitigem Gehorsams.
Er meint damit, aufeinander (und zwar beidseitig) zu hören und das Gegenüber wahrzunehmen.
Mit dem starken Wort "wetteifern" beschreibt er das Streben nach guter Gemeinschaft und ein Leben nach dem Vorbild Christi, der gehorsam war bis zum Tod am Kreuz.