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Die Benediktsregel

RB 70,4

Benediktsregel
70. Kapitel  
4. Alle sollen die Knaben bis zum Alter von fünfzehn Jahren gewissenhaft zur Ordnung anhalten und beaufsichtigen,


Bereits im 63. Kapitel geht es um die Beaufsichtigung von Kindern - die natürlich heute nicht mehr in diesem Alter eintreten (dürfen).
Für diese waren alle Brüder verantwortlich.