RB 66,6
Benediktsregel
66. Kapitel
6. Das Kloster soll, wenn möglich, so angelegt werden, dass sich alles Notwendige, nämlich Wasser, Mühle und Garten, innerhalb des Klosters befindet und die verschiedenen Arten des Handwerks dort ausgeübt werden können.
Benedikt formuliert hier eine klare Trennlinie zwischen "drinnen" und "draußen", die er auch nicht nur wörtlich und ortsbezogen meint.
Vielmehr geht es um die Abgrenzung des monastischen zum weltlichen Lebensstil.
Alles, was benötigt wird, soll innerhalb zugänglich sein.