RB 66,2
Benediktsregel
66. Kapitel
2. Der Pförtner soll seine Zelle neben der Pforte haben, damit alle, die ankommen, dort immer einen antreffen, von dem sie Bescheid erhalten.
Benedikt meint hier wieder viel im übertragenen Sinn. Wörtlich wird die räumliche Nähe der Zelle so heute nicht umgesetzt.
Der Pförtner soll vor allem immer die Bereitschaft haben, ansprechbar und auskunftsfähig zu sein.
Dabei geht es unter anderem nicht nur um bloße Informationen, sondern auch ein offenes Ohr für alle, die ins Kloster kommen.