RB 66,1
Benediktsregel
66. Kapitel
1. An die Pforte des Klosters stelle man einen weisen älteren Bruder, der Bescheid zu empfangen und zu geben weiß, und den seine Reife daran hindert, sich herumzutreiben.
Im nächsten Kapitel geht es um das Amt des Pförtners, das sich an einigen Punkten von der heutigen Praxis unterscheidet.
So gibt es in Münsterschwarzach nicht nur einen Pförtner, sondern ein Team aus Mönchen, das sich diesen Dienst teilt.
Gleich geblieben ist aber - natürlich - dass diese Brüder auskunftsfähig seien sollen und zuverlässig in anderen Anfragen an das Kloster.
Mit "herumtreiben" meint Benedikt im damaligen Kontext den Kontakt zu Besuchern und die potentielle Ablenkung.
Der Pförtner muss also aufgrund seiner Lebenserfahrung abgegrenzt zu möglichen äußeren Einflüssen sein.