RB 65,19
Benediktsregel
65. Kapitel
19. Bessert er sich nicht, treffe ihn die von der Regel vorgesehene Strafe.
Wie bei den vorherigen Strafen und im Strafkapitel verwendet Benedikt dieselbe Formulierung für Konsequenzen:
Auf wiederholtes Fehlverhalten folgt Strafe, die in der Regel festgesetzt ist.