RB 62,9
Benediktsregel
62. Kapitel
9. Und ändert er sich trotz wiederholter Ermahnung nicht, so ziehe man noch den Bischof als Zeugen hinzu.
Hier werden gleich mehrere Eskalationsstufen genannt: Die mehrmalige Ermahnung, bis schließlich der Bischof zurate gezogen werden soll.
Bezeichnend ist, dass zunächst auf Einsicht und Besserung gehofft wird.
Der Bischof soll in diesem Fall nicht nur Iudikative sein, sondern auch geistlicher Vater, der den Priester geweiht hat.