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Die Benediktsregel

RB 62,6

Benediktsregel
62. Kapitel  
6. außer beim Dienst am Altar oder wenn ihn die Wahl der Gemeinschaft und der Wille des Abtes an einen höheren Platz stellen, weil seine Lebensführung es verdient.


Auch von dieser Rangordnungsregelung gibt es, wie bereits in Kapiteln vorher erwähnt, Ausnahmen.
Der Abt und die Gemeinschaft können den Priester höher stellen, ist aber an die Lebensführung gekoppelt und somit frei von Macht und Machtausübung.