RB 62,10
Benediktsregel
62. Kapitel
10. Wenn er sich auch dann nicht bessert und seine Schuld klar zutage liegt, werde er aus dem Kloster gewiesen,
Die letzte Instanz, bei keine Einsicht und Besserung, ist der Rauswurf aus dem Kloster.
Benedikt zieht sicher Möglichkeit nur bei keiner Aussicht auf Reue.
Im nächsten Vers nennt er noch einmal die Chance der Besserung.