Zum Hauptinhalt springen

Die Benediktsregel

RB 62,1

Benediktsregel
62. Kapitel  
1. Wenn sich ein Abt die Weihe eines Priesters oder Diakons erbitten will, so wähle er aus seinen Mönchen einen aus, der würdig ist, den priesterlichen Dienst auszuüben.


Zur Zeit Benedikts war es nicht üblich, dass zwingend viele Priester im Kloster leben - auch der Abt musste nicht zwingend Priester sein (anders als heute).
Bei der Weihe von Laienmönchen ging es vor allem darum, dass die Eucharistie gefeiert wird.
Die Weihe der Mönche übernahm und übernimmt der Ortsbischof.
Benedikt weist den Abt hier noch einmal an, bei der Wahl des zu Weihenden auf die "Würdigkeit" zu achten.