RB 61,7
Benediktsregel
61. Kapitel
7. sondern man sage ihm zudem höflich, er solle gehen, damit nicht durch seinen beklagenswerten Zustand auch noch andere verdorben werden.
Benedikt schiebt den "Rauschmiss" nicht auf.
Wenn der Mönch sich nicht in die Gepflogenheiten des Klosters einfügen kann, soll er gehen.
Er bringt sonst nur Unruhe in Kloster und Gemeinschaft - die ja für Benedikt das höchste Gut ist.