RB 61,3
Benediktsregel
61. Kapitel
3. sondern sich ohne Umstände mit dem, was er vorfindet, begnügt, nehme man ihn auf, und er bleibe, solange er will.
Benedikt setzt der Gastfreundschaft gegenüber eines anderen Mönchs keine zeitlichen Grenzen.
Wenn er sich in das normale Klosterleben einfügen kann, darf er bleiben, solange er will.