RB 61,2
Benediktsregel
61. Kapitel
2. Wenn er mit der Lebensweise, die er dort antrifft, zufrieden ist und nicht etwa durch übertriebene Ansprüche Verwirrung ins Kloster bringt,
Benedikt nennt hier Bedingungen für die Beherbergung des Mönchs:
Er darf die normale Ordnung nicht stören, Ansprüche stellen, dass etwa etwas für ihn extra besorgt werden muss und mit der Lebensweise dort einverstanden sein.