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Die Benediktsregel

RB 61,12

Benediktsregel
61. Kapitel 
12. Kommt der Abt bei Priestern und Klerikern, wie schon gesagt wurde, zu einem ähnlichen Urteil, darf er nicht nur einen Mönch, sondern auch sie an einen höheren Platz stellen, als es ihrem Eintritt entspricht.


Benedikt knüpft hier noch einmal an das vorherige Kapitel an, indem er Bevorzugung auch bei neu aufgenommenen Klerikern in Aussicht stellt.
Doch immer zu bedenken gibt er, dass diese Entscheidung nur durch den Abt und nur aufgrund von Verhalten und Vorbildfunktion getroffen werden soll.