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Die Benediktsregel

RB 61,11

Benediktsregel
61. Kapitel 
11. Hat der Abt einen solchen Mönch als vorbildlich erkannt, darf er ihm einen etwas höheren Platz zuweisen.


Die Aufnahme in das Kloster wird hier noch einmal indirekt mit der Bedingung der Vorbildlichkeit verknüpft.
Dann hat er Abt auch die Möglichkeit, den neu aufgenommenen Mönch an einen höheren Platz und nicht an das Eintrittsdatum gebunden zu stellen.