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Die Benediktsregel

RB 58,4

Benediktsregel
58. Kapitel  
4. gestatte man ihm den Eintritt und er halte sich einige Tage in der Unterkunft für die Gäste auf.


Zunächst darf der Kandidat nicht im Mönchstrakt wohnen, aber zumindest innerhalb des Klosters im Gästebereich.