RB 58,27
Benediktsregel
58. Kapitel
27. Jene Kleider aber, die man ihm ausgezogen hat, sollen in die Kleiderkammer gebracht und dort aufbewahrt werden.
Kein Eigenbesitz - so schreibt es Benedikt in den Kapiteln vorher vor.
Auch die Kleidung, das alte Leben, geht in den Besitz des Klosters über.
Wie das heute praktiziert wird, steht im vorherigen Vers.