RB 58,20
Benediktsregel
58. Kapitel
20. Diese Urkunde schreibe er mit eigener Hand. Kann er dies jedoch nicht, soll sie auf seine Bitte hin ein anderer schreiben. Der Novize setze sein Zeichen darunter und lege die Urkunde mit eigener Hand auf den Altar.
Eigenhändig soll die Urkunde geschrieben sein - oder zumindest unterschrieben.
Das Legen auf den Altar verleiht dem Ritus noch weitere Bedeutung: Der Neuprofesse legt sein Versprechen Christus auf dem Altar dar.
Bis heute wird die Urkunde auf dem Altar unterschrieben.