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Die Benediktsregel

RB 58,17

Benediktsregel
58. Kapitel  
17. Bei der Aufnahme verspreche er im Oratorium in Gegenwart aller seine Beständigkeit, seinen monastischen Lebenswandel und den Gehorsam,


Die drei Mönchsgelübde werden bei heute so bei der Profess versprochen. Hier lohnt ein ausführlicherer Text:

Im Gelübde der Beständigkeit verspricht der Mönch, in Treue zum Geist des Evangeliums Jesu Christi zu stehen und mit seinem ganzen Leben stabil in Gott verwurzelt zu bleiben. Dazu wirkt das Bleiben in der brüderlichen Gemeinschaft (stabilitas in congregatione) unterstützend. 
Der klösterliche Lebenswandel umschreibt die Eigenschaften, die ein monastisches Leben ausmachen: Einfachheit des Lebensstils, Ehelosigkeit, Gottsuche in Gebet und Schriftlesung.
Der Gehorsam bedeutet die Bereitschaft zum bewussten Horchen auf den Willen Gottes und zu dessen konsequenter Umsetzung in den eigenen Entscheidungen und Handlungen. Er vollzieht sich unter der Führung von Regel und Abt und auch im Hören auf die Mitbrüder. Er ist also keine willenlose Unterwerfung, sondern eine konkrete Weise, die uneingeschränkte Bindung an Gott in der eigenen Lebensführung zu verwirklichen.