RB 58,15
Benediktsregel
58. Kapitel
15. Doch muss er wissen, dass er, auch nach dem Gesetz der Regel, von diesem Tag an weder das Kloster verlassen
Dieser Hinweis ist auf zwei Verse aufgeteilt.
Benedikt stellt hier fest, dass der Mönch sich nun endgültig an das Kloster gebunden hat.
So besagt es die Regel.