RB 53,22
Benediktsregel
53. Kapitel
22. Dort sollen genügend Betten bereitstehen. Das Haus Gottes soll von Weisen auch weise verwaltet werden.
Auch äußerlich soll den Gästen durch ausreichend Betten gezeigt werden, dass sie willkommen sind.
Das Kloster als Haus Gottes, hier soll Gott erfahrbar werden.
Daher sind die Gottesfurcht, das gefestigt sein im Geist (weise), grundsätzliche Voraussetzungen für den Gastbruder.
Nur so kann er sich gut um die Gäste kümmern und ihre Gotteserfahrung im Kloster stärken.