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Die Benediktsregel

RB 44,3

Benediktsregel
44. Kapitel 
3. Das tue er solange, bis der Abt entscheidet, dass es genügt.


Wieder kommt dem Abt die Aufgabe und Verantwortung zu, zu entscheiden, wann es genug ist.
Erst dann darf sich der Ausgeschlossene wieder erheben.