RB 43,19
Benediktsregel
43. Kapitel
19. Weigert sich einer anzunehmen, was der Obere ihm angeboten hat, dann soll er überhaupt nichts erhalten, wenn er zu einer anderen Zeit verlangt, was er vorher ausgeschlagen hat, oder wenn er sonst etwas will. Das gilt bis er sich entsprechend gebessert hat.
Es gibt wieder eine Ausnahme durch den Oberen.
Aber auch hier mahnt Benedikt Demut an.
Sollte das nicht der Fall sein, folgen wieder Konsequenzen.