RB 43,18
Benediktsregel
43. Kapitel
18. Keiner darf sich herausnehmen, vor oder nach der festgesetzten Zeit eigenmächtig etwas zu essen oder zu trinken.
Diese strenge Haltung zum Essen außerhalb der festen Mahlzeiten übernimmt Benedikt aus der Tradition der strengen Askese.
Doch es geht dabei neben der Unverfügbarkeit der Eigenversorgung auch wieder um die (Essens-)Gemeinschaft.