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Die Benediktsregel

RB 43,15

Benediktsregel
43. Kapitel 
15. Bessert er sich nicht, versage man ihm die Teilnahme am gemeinsamen Tisch.


Ausschluss aus der Gemeinschaft - quasi die Höchststrafe.
Hier wird wieder einmal deutlich, wie wichtig Benedikt eben diese ist.