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Die Benediktsregel

RB 43,11

Benediktsregel
43. Kapitel 
11. Er nehme sich nicht heraus, sich vor seiner Buße dem Chor der psalmensingenden Brüder anzuschließen, außer der Abt ist nachsichtig und erlaubt es;


Es stellt eine Strafe dar, nicht in der Gemeinschaft sein zu dürfen.
Hier obliegt die Aufhebung und die Gnade wieder dem Abt.