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Die Benediktsregel

RB 41,6

Benediktsregel
41. Kapitel
6. Vom 13. September bis zum Beginn der Fastenzeit essen sie nur zur neunten Stunde.


Der 13. September markiert die damalige Zeiteinteilung.
Es beginnt das Winterfasten mit einer Mahlzeit zur neunten Stunde, was 15 Uhr entspricht.