RB 41,3
Benediktsregel
41. Kapitel
3. An den übrigen Tagen nehmen sie die Hauptmahlzeit zur sechsten Stunde ein.
Die Regelung der Hauptmahlzeit zur sechsten Stunde bleibt für die übrigen Tage des Wochenfastens.
Benedikt erklärt das hier noch einmal explizit und zeigt wieder, wie genau er seine Regel nimmt.