RB 4,44
Benediktsregel
4. Kapitel
44. Den Tag des Gerichts fürchten.
Wie auch an anderen Stellen ist hier nicht die Furcht im Sinne von Angst gemeint.
Benedikt erinnert vielmehr, dass nach diesem Leben noch etwas kommt, an das gedacht werden soll.
Was der Mönch Gutes tut, was er schlecht macht, am Tag des Gerichts wird er sich dem stellen.