RB 4,17
Benediktsregel
4. Kapitel
17. Tote begraben.
In fast jedem Kloster gibt es einen eigenen Friedhof. Dort finden die Toten der Gemeinschaft ihre letzte Ruhestätte.
Doch darum geht es Benedikt nicht (nur). Der Dienst an den Armen, an denen, die sich kein Begräbnis leisten konnten, hatte Tradition.
Gerade zu Seuchenzeiten wurden Klösterfriedhöfe zu Bestattungsorten für Nicht-Angehörige. Niemand wurde von der Fürsorge ausgeschlossen.