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Die Benediktsregel

RB 3,5

Benediktsregel
3. Kapitel
5. Vielmehr liegt die Entscheidung im Ermessen des Abtes: Was er für heilsamer hält, darin sollen ihm alle gehorchen.

Der Abt entscheidet am Ende. Und zwar nicht unbedingt das, was er subjektiv für richtig hält, sondern "für heilsamer".
Er sucht nach einer Einigung, um Konsens in der Gemeinschaft. Im Geiste Christi.
An diese Entscheidung sind alle gebunden, auch wenn sie subjektiv anderer Meinung sind. Es geht immer um die Gemeinschaft.