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Die Benediktsregel

RB 3,11

Benediktsregel
3. Kapitel
11. Der Abt allerdings muss seine Anordnungen immer in Gottesfurcht treffen und sich dabei an die Regel halten. Er muss wissen, dass er sich ohne Zweifel für all seine Entscheidungen vor Gott, dem gerechten Richter, zu verantworten hat.

Wiederholt kommt Benedikt auf die Verantwortung des Abtes vor Gott zu sprechen.
Die Entscheidungen haben nicht nur für ihn, sondern für die ganze Gemeinschaft Tragweite. Niemals sollten sie willkürlich sein.
Dies soll dem Abt in seiner Sonderrolle im Kloster bewusst sein, Benedikt betont es wieder und wieder.