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Die Benediktsregel

RB 2,38

Benediktsregel
2. Kapitel
38. Er sei sich darüber ganz im Klaren: Wie groß auch die Zahl der Brüder sein mag, für die er Verantwortung trägt, am Tag des Gerichts muss er für sie alle dem Herrn Rechenschaft ablegen, dazu ohne Zweifel auch für sich selbst.

Nicht nur für die Mönche, sondern auch für sich selbst und seine Führung - geistlich und insgesamt - muss der Abt "Rechenschaft ablegen".
Er muss sich um das Seelenheil eines jeden Mönchs der Gemeinschaft sorgen und kann diese Aufgabe nicht delegieren.