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Die Benediktsregel

RB 2,25

Benediktsregel
2. Kapitel
25. Härter tadeln muss er solche, die keine Zucht kennen und keine Ruhe geben; zum Fortschritt im Guten ermutige er alle, die gehorsam, willig und geduldig sind; streng zurechtweisen und bestrafen soll er jene, die nachlässig und widerspenstig sind.

Der Abt muss nicht nur die Fähigkeit und Erkenntnis der Unterscheidung haben, sondern muss
sie auch anwenden und durchsetzen. Er darf keine Konflikte scheuen, aber auch nicht an Ermutigung sparen.
Im frühen Mönchtum wurde starken Wert auf Sanktionen bzw. Tadel bei fehlerhaftem Verhalten gelegt.