RB 2,19
Benediktsregel
2. Kapitel
19. Der Abt kann aber jede Rangänderung vornehmen, wenn er es aus Gründen der Gerechtigkeit für gut hält. Sonst sollen die Brüder den Platz einnehmen, der ihnen zukommt.
Die Ordnung und Reihenfolge im Kloster ist klar. Doch aus bestimmten Gründen kann der Abt sie verändern.
Der Abt ist hier menschlich gefordert: Er muss erkennen, wer einen höheren Rang "verdient" und diesen
ausfüllen kann.