Stellungnahme der Abtei Münsterschwarzach im Prozess um Kirchenasyl
Br. Abraham Sauer OSB wurde am Freitag vor dem Obersten Bayerischen Landesgericht in Bamberg freigesprochen. Das Gericht bestätigt somit die Entscheidung des Landgerichts Kitzingen vom 26. April 2021, folgt allerdings nicht derselben Begründung. Dort wurde Br. Abraham aus rechtlichen Gründen freigesprochen, da sein Handeln entschuldigt wurde. Die Richterin in Kitzingen berief sich dabei auf Art. 4 Abs. 1 Grundgesetz, der Unverletzlichkeit der Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sichert.
Bereits nach dem Prozess hatte die Staatsanwaltschaft angekündigt, weitere Rechtsmittel einzulegen, weshalb der Fall nun vor dem Obersten Bayerischen Landesgericht verhandelt wurde. Beim heutigen Prozess konnten weder Br. Abraham selbst noch andere Mitglieder der Mönchsgemeinschaft aufgrund des dortigen Corona-Ausbruchs teilnehmen.
Die Richterin am Obersten Bayerischen Landesgericht fokussierte sich auf das Vorliegen der Beihilfe zu einer Straftat beim Gewähren von Kirchenasyl. Der Tatbestand dieser Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt sei nicht erfüllt, weshalb das Gericht das Revisionsverfahren zurückwies und das Urteil vom Landgericht Kitzingen bestätigte. Die vorsitzende Richterin Dr. Susanne Aulinger ging in ihrer Urteilsbegründung ausführlich auf das 2015 von Staat und Kirchen vereinbarte Dossierverfahren ein sowie die Folgen für Dublin III-Fälle. Somit hat das Urteil, das in den kommenden Wochen schriftlich vorliegen wird, auch Auswirkungen auf andere Kirchenasyl-Fälle, bei denen es sich um Dublin III-Fälle handelt.
Br. Abraham Sauer OSB freute sich über den Freispruch: „Ich bin froh und dankbar für das Urteil, wobei es mich in der neuen Begründung im ersten Moment überrascht hat. Auch ist es gut, dass vor Gericht noch einmal dargestellt wurde, dass die Kirchen hier kein staatliches Sonderrecht bekommen und man den Rechtsstaat untergraben wolle.“ Wichtig sei für ihn in der Zeit zwischen den beiden Gerichtsterminen auch der Rückhalt innerhalb seiner Gemeinschaft gewesen.
Auch Abt Michael Reepen OSB zeigte sich vom Urteil erfreut. „Das, was wir gehofft haben, ist eingetreten. Unser Handeln für die Menschenwürde, das wir hier in der Abtei mit der Aufnahme von Geflüchteten – auch ohne Kirchenasyl – seit Jahren vollziehen, hat nun auch eine rechtliche Bestätigung erhalten.“ Er sei weiter froh, dass sie das als Gemeinschaft durchgestanden haben, weil es dabei um Menschen ginge, die in Not seien und in der Abtei Zuflucht gefunden hätten.
Nach diesem Urteil ist es laut Rechtsanwalt Franz Bethäuser nun für andere Verfahren einfacher, Ordensleute und Pfarrer vor einer Strafverfolgung zu bewahren – gesetzt dem Fall, sie befolgen das oben erwähnte Dossierverfahren und würden dies nicht gezielt untergraben.
Durch das noch dynamische Infektionsgeschehen innerhalb des Mönchskonvets von Münsterschwarzach wird eine Pressekonferenz mit Br. Abraham erst in der kommenden Woche stattfinden können.