RB 69,1
Benediktsregel
69. Kapitel
1. Man achte darauf, dass im Kloster sich keiner bei irgendeinem Anlass herausnimmt, als Verteidiger oder Beschützer eines anderen Mönches aufzutreten,
Ein ganzes Kapitel, nämlich das 69., widmet Benedikt der "Eigenmächtigen Verteidigung eines Bruders".
Jedes Eintreten für einen (nach Benedikts Haltung zurecht) ausgeschlossenen Mönch, verurteilt er.
Es geht ihm dabei nicht um Fürsorge für andere, sondern um Aufruhr und Einmischung - und damit wieder Unfrieden in der Gemeinschaft.