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Die Benediktsregel

RB 67,1

Benediktsregel
67. Kapitel  
1. Sollen Brüder auf Reisen geschickt werden, empfehlen sie sich dem Gebet aller Brüder und des Abtes.


Das nächste Kapitel beschäftige sich mit den Mönchen, die außerhalb des Klosters zu tun haben.
Im ersten Vers wird deutlich, dass diese nicht selbst entscheiden (sollen geschickt werden), wegzugehen.
Auch soll im Gebet die ganze Gemeinschaft um den Mitbruder außerhalb Sorge tragen.