RB 66,8
Benediktsregel
66. Kapitel
8. Diese Regel soll nach unserem Willen in der Gemeinschaft oft vorgelesen werden, damit sich keiner der Brüder mit Unkenntnis entschuldigen kann.
Ursprünglich endete die Benediktsregel mit dem 66. Kapitel, weshalb "diese Regel" auf die gesamten vorherigen Kapitel angewendet werden kann.
Sie ist Grundlage für das Leben in Gemeinschaft.
Sie ist von höchster Bedeutung für die Mönche, die ihr ganzes Leben unter diese Regel stellen.