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Die Benediktsregel

RB 64,1

Benediktsregel
64. Kapitel  
1. Bei der Einsetzung eines Abtes werde immer der Grundsatz beachtet: Es soll der eingesetzt werden, den die ganze Gemeinschaft einmütig in Gottesfurcht gewählt hat oder auch ein noch so kleiner Teil der Gemeinschaft in besserer Eintracht.


Das nächste Kapitel widmet sich der Einsetzung des Abtes.
Dieser wird von der Gemeinschaft "einmütig" gewählt. Es muss also Konsens herrschen.
Das heißt im Umkehrschluss keine Einstimmigkeit.