RB 60,4
Benediktsregel
60. Kapitel
4. Man gestatte ihm allerdings, seinen Platz gleich nach dem Abt zu haben, den Segen zu sprechen und den Gottesdienst zu halten, aber nur, wenn der Abt ihn beauftragt.
Bei der Ordnung beim Gottesdienst wird der Priester allerdings gesondert behandelt.
Er darf liturgische Dienste übernehmen - aber nur wenn der Abt ihn dazu beauftragt.