RB 58,29
Benediktsregel
58. Kapitel
29. Seine Urkunde aber, die der Abt vom Altar genommen hat, soll er nicht zurückbekommen, sondern sie werde im Kloster zurückbehalten.
Im Schluss dieses Kapitels macht Benedikt durch das Einbehalten der Urkunde die Bedeutung der Profess noch einmal deutlich:
Eine lebenslange Bindung an Christus, an Kloster und Gemeinschaft.