RB 58,28
Benediktsregel
58. Kapitel
28. Sollte er nämlich einmal der Einflüsterung des Teufels nachgehen und das Kloster verlassen, was ferne sei, dann ziehe man ihm die Sachen des Klosters aus und entlasse ihn.
Benedikt ist Realist - natürlich kann jemand das Kloster wieder verlassen. Derjenige ist kein Gefangener.
Dennoch beschreibt er es als "Einflüsterungen des Teufels", "was ferne sei" - also eigentlich ausgeschlossen.
Der Mönch hatte sich den Eintritt lange überlegt, es wurde ihm "nicht leicht gemacht", er wurde geprüft.
Doch dann wird symbolisch durch die Rückgabe der Kleider den Ausschluss aus der Gemeinschaft beschrieben.